Aufgaben und Funktion des Bundesverbandes deutscher Banken

Interessenvertretungen, Branchenvereinigungen oder Industrieverbände spielen in Deutschland sowie anderen entwickelten Ländern eine wichtige Rolle. Auch wenn sie häufig eher im Verborgenen agieren, hat ihre Arbeit wichtige Auswirkungen auf politische Entscheidungen, wirtschaftliche und technische Ausrichtungen ganzer Industriezweige oder aber auch für den Verbraucher selber. Die Vereinigung, die die Interessen der deutschen Banken vertritt, ist der Bundesverband der deutschen Banken, kurz auch BdB genannt, der die Interessen von mehr als 200 privaten Kreditinstituten vertritt. Die Aufgaben dieses Verbandes sind vielfältig, am bekanntesten dürfte aber der Einlagensicherungsfonds sein, der von dem BdB getragen wird. Als weitere wichtige Aufgaben des Bundesverbandes gelten unter anderem:

  • Lobbyarbeit für die deutsche Finanzbranche
  • Organisation von Veranstaltungen
  • Betrag zur öffentlichen Meinungsbildung und Verbraucherinformation
  • Durchführung von Meinungsumfragen
  • Serviceangebote für Mitglieder
  • Anbieter von Ombudsmann Verfahren zu Schlichtung von Streitfällen
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Der BdB ist also eine Interessenvereinigung, die die Interessen der deutschen Banken nach außen hin vertritt, als Schlichter bei Streitigkeiten wirkt oder seinen Mitgliedern auch konkrete Hilfe durch Informationen und Serviceangebote zur Verfügung stellt. Und auch für Verbraucher selber werden regelmäßig Informationen in einem eigenen Verbrauchermagazin bereitgestellt, die etwa Einschätzungen und Bewertungen von Anlagestrategien oder Kriterien für die Auswahl des richtigen Kontos oder auch eines Kredites beinhalten.

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Auch wenn diese Funktionen insgesamt einen großen Anteil der Arbeit der BdB ausmachen, ist sie wohl nur den wenigsten Bundesbürgern wirklich bekannt. Anders sieht das bei den Einlagensicherungsfonds aus, der wohl den meisten Sparern ein Begriff sein dürfte. In den folgenden Abschnitten möchten wir uns zum einen mit dem BdB und seiner Funktion als Träger des Einlagensicherungsfonds beschäftigen. Darüber hinaus sollen aber auch die weiteren Funktionen und Aufgaben in den Blick genommen werden, denen sich der Verband widmet. Darüber hinaus soll zunächst ein Blick in die Geschichte des Verbandes geworfen werden, der weit über 100 Jahre in die deutsche Vergangenheit zurückreicht.

Geschichte des Bundesverbandes deutscher Banken

Der Bundesverband deutscher Banken, der die Rechtsform eines eingetragenen Vereins hat, existiert in seiner heutigen Form seit dem Jahre 1951. Die damals erfolgte Gründung in Köln war allerdings keine reine Neugründung, da die Organisation des Verbandes auf die Strukturen einer sehr ähnlichen Vorgängerorganisation aufbauen konnte. Die Geschichte kann also noch deutlich weiter zurückverfolgt werden, und zwar bis in das Jahr 1901. Damals ist mit dem „Centralverband des deutschen Bank- und Bankiergewerbes“ die erste größere Lobbyvereinigung für die deutsche Bankenbranche gegründet worden. Auch damals bestanden die Ziele vor allem darin, mit einer gemeinsamen Stimme gegenüber Politik und der Öffentlichkeit sprechen zu können. Zudem sollte ein Organ für die interne Kommunikation und einheitliche Standards etabliert sowie zur Vertrauensbildung in der Gesellschaft beigetragen werden. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Verband in die Wirtschaftsgruppe Banken umfirmiert und der nationalistischen Reichgruppe Banken untergeordnet, was einer weitgehenden Gleichschaltung gleichkam, die ein eigenständiges Handeln weitgehend unmöglich machte.

Erst mit der Neugründung im Jahre 1951 erlangte der Verband seine Unabhängigkeit zurück und tritt durch eine Beteiligung in der öffentlichen Debatte etwa bei Themen rund um die Finanzpolitik in Erscheinung. Hier macht der Verband immer wieder durch Forderungen nach einem Abbau von Bürokratie oder zur Reduzierung der europäischen Staatsschulden von sich Reden.

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Getragen wird der Verband dabei von seinen Mitgliedern, also den in Deutschland aktiven privaten Banken. Derzeit gehören etwa 210 Banken dem Verband an. Nicht im BdB organisiert sind dagegen die öffentlich rechtlich organisierten Sparkassen sowie die genossenschaftlich organisierten Finanzinstitute. Diese beiden Gruppen verfügen wiederum über eigene Verbände und Sicherungssysteme.

Organisatorisch ist der Verband in derzeit elf regionale Verbände untergliedert, die als rechtlich eigenständige Mitglieder des Hauptverbandes firmieren. Dabei sind jeweils alle Banken in den Regionalverbänden Mitglied, in deren Region sie Filialen betreiben. Bevor wir nun auf die verschiedenen inhaltlichen und gesellschaftlichen Aufgaben des BdB zu sprechen kommen, möchten wir uns zunächst der wichtigen Funktion der Einlagensicherung widmen.

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Der BdB als Träger der Einlagensicherung

In Deutschland existieren verschiedene Einlagensicherungssysteme nebeneinander. Zunächst verfügen neben den privaten Banken auch die Sparkassen sowie die Genossenschaftsbanken über eigene Einlagensicherungssysteme. Der BdB als Organisation der privaten Banken ist dabei Träger der gesetzlichen sowie der freiwilligen Einlagensicherung. Beide Systeme wirken stufenweise, wobei die freiwillige Einlagensicherung die erste Stufe zur Sicherung der Kundeneinlagen bildet.

Der BdB ist dabei Träger eines Fonds, in den alle Mitglieder regelmäßig einzahlen müssen, um im Ernstfall die Kunden einer insolventen Bank entschädigen zu können. Bei dieser Fondlösung handelt es sich um die freiwillige Einlagensicherung. Dabei gelten trotz allem verbindliche Rahmenbedingungen für alle Mitglieder. Diese sehen vor, dass im Falle einer Bankinsolvenz die Kunden der Bank bis zu einem bestimmten Anteil des maßgeblich haftendenden Eigenkapitals der Bank entschädigt werden. Diese Sicherungsgrenze liegt derzeit bei 20 Prozent und wird bis zum Jahre 2025 auf 8,75 Prozent reduziert. Bei einem haftenden Eigenkapital einer Bank in Höhe von 100 Millionen Euro wären die Einlagen jedes einzelnen Kunden bis zu einer Höhe von 20 Millionen Euro abgesichert, im Jahre 2025 wären es in diesem Falle dann nur noch 8,75 Millionen Euro. Allerdings, und dies ist der Haken an der freiwilligen Einlagensicherung, gilt diese Garantie nur solange, wie Mittel in dem gemeinsamen Sicherungsfonds vorhanden sind. Bei einer Insolvenz einer größeren Bank, sowie mehrerer Banken gleichzeitig dürfte der Sicherungsfonds so schnell an seine Grenzen kommen.

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Als zweite Stufe der Einlagensicherung gibt es aus diesem Grund seit dem Jahre 1998 den in seiner heutigen Form existierenden Fonds zur gesetzlichen Einlagensicherung, welcher der freiwilligen Einlagensicherung prinzipiell vorgelagert ist, dabei jedoch nur einen klar definierten Teil der Kundeneinlagen abgedeckt.

Träger des gesetzlichen Einlagensicherungsfonds ist ebenfalls der Bundesverband der deutschen Banken, dessen 100 prozentige Tochter die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken ist. Darüber hinaus unterliegt die Entschädigungseinrichtung der vollständigen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) mit Sitz in Berlin. Während die Mitgliedschaft in einem freiwilligen Einlagensicherungfonds nicht verpflichtend für die Banken ist, müssen alle Banken mit Sitz in Deutschland Mitglied im gesetzlichen Einlagensicherungsfonds sein. Auch hier wird in einen gemeinsamen Fond eingezahlt, aus dem im Ernstfall die Bankkunden einer in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Bank entschädigt werden. Die Sicherungsgrenze liegt hier allerdings nur bei 100.000 Euro je Kunde. Nur in einigen Ausnahmefällen kann die individuelle Sicherungsgrenze erhöht werden, insbesondere im Zusammenhang mit besonderen Lebenssituationen, wie Hochzeiten, Immobilientransaktionen oder auch Scheidungen.

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Doch auch hier gilt das Prinzip, dass nur in einem finanziellen Umfang entschädigt werden kann, wie es durch die im Fond enthaltenen Gelder möglich ist. Aufgrund der geringeren Sicherungsbeträge gilt der gesetzliche Fond zur Einlagensicherung zwar als deutlich tragfähiger als der freiwillige. Allerdings sind auch hier die Grenzen der Leistungsfähigkeit irgendwann erreicht, sollten im Rahmen einer Bankenkrise mehrere Institute betroffen sein. Hier können sich die Bankkunden dann nur noch auf den deutschen Staat verlassen, der nach einer Aussage von Angela Merkel im Rahmen der letzten Finanzkrise im Ernstfall für die Einlagen privater Bankkunden aufkommen wird.

Da die beiden Einlagensicherungsfonds vom Bundesverband deutscher Banken verwaltet werden, ist die Vereinigung im Falle einer Insolvenz eines Institutes gemeinsam mit der BaFin dafür verantwortlich, die Auszahlung der finanziellen Entschädigung zu organisieren. Bevor es dazu kommt, muss jedoch die Insolvenz offiziell durch die BaFin festgestellt werden.

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Weitere Aufgaben des BdB

Die Organisation und Verwaltung der beiden Bestandteile des Einlagensicherungsfonds stellt allerdings nur eine von vielen Aufgaben dar, für die der BdB verantwortlich ist. Ebenfalls wichtig sind die Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit sowie die Wirkung als Lobbyvereinigung der Deutschen Finanzindustrie. Das Wirken in dieser Richtung ist durchaus vielfältig, und umfasst die Durchführung verschiedenster Veranstaltung, die Organisation von regelmäßigen Pressekonferenzen oder die Herausgabe von Magazinen und Informationsmaterial. Dabei sollten Verbraucher sich aber stets bewusst sein, dass es sich hierbei um eine Interessenvertretung der deutschen Banken handelt, so dass eine unabhängige Information im Sinne eines Presseorgans wie einer Zeitung nicht erwartet werden kann. Ziel der Vereinigung ist es dabei stets, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten und politische Entscheidungen oder Ereignisse in diesem Sinne zu interpretieren sowie entsprechenden Einfluss auf die öffentliche Meinung auszuüben.

Eine weitere Rolle des BdB besteht darin, bei Streitfällen zwischen Instituten, aber auch zwischen Kunden und Banken zu vermitteln. Zu diesem Zweck wird eine eigene Ombudsmannstelle unterhalten, an die sich auch Privatkunden direkt wenden können, wenn sie sich von ihrer Bank ungerecht behandelt fühlen. Genauso hat natürlich jede Bank die Möglichkeit, diese Stelle anzurufen, wenn schwerwiegende Meinungsverschiedenheiten mit Kunden bestehen. Und auch als Schlichter bei Streitfällen zwischen zwei Instituten kann diese Stelle in Anspruch genommen werden. Bevor also ein kostenintensiver Rechtsstreit mit ungewissen Ausgang ausgefochten wird, stellt die Einschaltung einer solchen Schlichtungsstelle häufig einen schnelleren und kostengünstigeren Weg dar, Konflikte und Meinungsverschiedenheiten beizulegen.

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Fazit – Einlagensicherung und Öffentlichkeitsarbeit als Kernaufgaben

Der Bundesverband der deutschen Banken ist eine durchaus wichtige Interessenvertretung der deutschen Finanzindustrie, der jedoch für viele Verbraucher eher im Verborgenen wirkt. Streng genommen ist der Verband dabei aber ausschließlich für die privaten Banken verantwortlich. Die Sparkassen sowie die Genossenschaftsbanken verfügen über eigene Vereinigungen, die aber ähnliche Funktionen wahrnehmen. Die Aufgaben umfassen neben der Öffentlichkeitsarbeit auch die Schlichtung von Streitfällen sowie die Organisation des Systems der deutschen Einlagensicherung. Während die Gelder für den freiwilligen direkt in einen Fonds vom BdB verwaltet werden, kontrolliert der BdB auch die gesetzliche Einlagensicherung, und zwar über Entschädigungseinrichtung, die eine 100 prozentige Tochter ist.