Für den Normalbürger ist die Bank meistens der Inbegriff für eine große Ansammlung von Geld, so dass es eigentlich außerhalb der Vorstellungskraft liegt, dass einem Institut, welches praktisch im Geld schwimmt, einmal die finanziellen Mittel ausgehen könnten und die Bank insolvent wird. Doch in der Geschichte der Finanzindustrie ist es immer wieder vorgekommen, dass sich eine Bank in eine finanzielle Schieflage manövriert hat und Verluste erwirtschaftet. Dies kann zwar einige Zeit gut gehen, wenn die Bank über ausreichende Reserven verfügt, doch irgendwann ist es dann soweit, dass eine Bank den Forderungen ihrer Kunden nicht mehr nachkommen kann, und Insolvenz anmelden muss. Insolvenz heißt nichts anderes, als zahlungsunfähig zu sein, was für die Kunden wiederum bedeutet, dass sie nicht mehr so ohne weiteres an die Guthaben kommen, die sich auf den Konten der Bank befinden.
Jetzt zur ConsorsbankWährend in den Zeiten vor der Existenz eines übergreifenden Einlagensicherungsfond mit der Insolvenz einer Bank die Einlagen der Kunden in den allermeisten Fällen zu einem großen Teil vollständig verloren waren, haben sich innerhalb der letzten 120 Jahre verschiedene Sicherungssysteme entwickelt, die genau dies verhindern sollen. Tatsächlich können sich die Bankkunden heutzutage relativ sicher sein, auch im Falle einer Bankenpleite relativ zügig wieder über ihre Guthaben verfügen zu können. In den folgenden Abschnitten möchten wir uns mit der Frage beschäftigen, warum es überhaupt zu einer Bankenpleite kommen kann, und wie eine dann unausweichliche Insolvenz im Einzelnen abläuft. Aus Sicht der privaten Bankkunden wollen wir dabei insbesondere die Frage stellen, wie schnell jeder Kunde wieder über die Einlagen auf seinem Konto verfügen kann.
Warum geht eine Bank überhaupt pleite?
Vereinfacht betrachtet handelt es sich auch bei einer Bank auch um ein häufig privates Unternehmen, welches nach kaufmännischen Gesichtspunkten wirtschaften muss, um das eigene Überleben zu sichern und langfristig einen Gewinn zu erwirtschaften. Dabei stehen die Banken natürlich untereinander im Konkurrenzkampf. Es herrscht also ein gegenseitiger Wettbewerb, der im Zusammenspiel mit spezifischen Marktentwicklungen dazu führen kann, dass einzelne Banken Kunden verlieren und in der Folge nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können.
Wird dieser Zustand zu spät erkannt, kann es dazu kommen, dass die Einnahmen und Ausgaben einer Bank derartig aus dem Gleichgewicht geraten, dass die Zahlungsunfähigkeit droht. Dies kann etwa der Fall sein, wenn eine Bank auf Grund einer zu hohen Kostenstruktur ihre Produkte wie Girokonten und Anlageprodukte teurer anbieten muss, als die Konkurrenz, und somit Kunden verliert, sowie keine neuen Kunden mehr hinzugewinnt. Gelingt es in einer solchen Situation nicht, parallel die Kosten zu senken, schreibt die Bank einen Verlust, was langfristig zwangsläufig zur Insolvenz führt.
Jetzt zur ConsorsbankEin weiterer Grund für Bankinsolvenz
Ein anderer Grund dafür, das eine Bank insolvent ist, kann eine nicht ausgewogene Kreditvergabe sein. Werden zu viele Kredite notleidend, was bedeutet, dass sie nicht mehr zurückgezahlt werden können, erleidet die Bank ebenfalls einen Verlust, der schlimmstenfalls zur Zahlungsunfähigkeit also zur Insolvenz führen kann. Darüber hinaus kann auch ein Gerücht über eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit einer Bank dafür sorgen, dass diese in noch größere Schwierigkeiten gerät, da nämlich nun erst die Bankkunden versuchen ihre Einlagen zu sichern, indem sie das Geld von ihren Konten abziehen. Einem solch massenhaften Ansturm kann eine Bank in der Regel nicht standhalten, so dass sie auch in diesem Fall ihren Verpflichtungen gegenüber den Kunden nicht nachkommen kann.
Eine Bank kann sich allerdings nicht eigenständig einfach von heute auf morgen für insolvent erklären. Dies muss durch eine entsprechende Aufsichtsbehörde durchgeführt werden, in Deutschland ist hierfür die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) verantwortlich. Wie in einem solchen Fall vorgegangen wird, zeigen wir im folgenden Abschnitt.
Wie läuft eine Insolvenz im Einzelnen ab?
Auch wenn es sich bei einer Bank grundsätzlich um ein normales wirtschaftliches Unternehmen handelt, gibt es mit Blick auf den Ablauf einer Insolvenz einige wichtige Unterschiede. Hauptgrund hierfür ist vor allem, dass die Zahlungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Bank deutlich weitreichender sind, als es etwa bei einem normalen Unternehmen der Fall ist. So werden bei einer Unternehmensinsolvenz alle offenen Forderungen mehr oder weniger sofort liquidiert, d.h., es wird versucht, diese Forderungen einzutreiben. Im Falle einer Bank würde dies bedeuten, dass etwa Kreditkunden ihre Kredite auf einen Schlag zurückzahlen müssten, was in aller Regel gar nicht möglich ist, sondern vielmehr dazu führen würde, dass weitere Wirtschaftsakteure und Privatleute in die Insolvenz getrieben werden.
Aufgrund der zahlreichen langfristigen Verpflichtungen, in die eine Bank in aller Regel eingebunden ist, kann eine Insolvenz und eine damit verbundene Liquidierung des Unternehmens prinzipiell nicht von einem Tag auf den anderen vorgenommen werden, wie es zumindest bei kleineren Unternehmen der Fall ist. Vielmehr besteht das Ziel eines Insolvenzverfahrens darin, den Betrieb möglichst reibungslos weiterzuführen, ohne dass es für die Kunden der Bank zu größeren Einschränkungen kommt. Es geht im Zuge des Insolvenzverfahrens also darum, aus einer zahlungsunfähigen Bank eine wieder zahlungsfähige Bank zu machen. Prinzipiell ist dies jedoch ein schier unmögliches Unterfangen, da auf dem freien Markt niemand bereit sein dürfte, einem zahlungsunfähigen Unternehmen Geld zu leihen, um die notwendige Liquidität wieder herzustellen. An dieser Stelle kommt das in allen entwickelten Ländern bewährte System der Einlagensicherung ins Spiel.
Die zwei Ebenen der Einlagensicherung
In Deutschland können sich die Bankkunden im Prinzip auf zwei Ebenen der Einlagensicherung verlassen. Einen elementaren Schutz der Einlagen bietet dabei die gesetzliche Einlagensicherung, die, wie der Name schon sagt, für alle Banken gesetzlich vorgeschrieben ist. Daneben gibt es die freiwillige Einlagensicherung an der fast alle deutschen Banken beteiligt sind.
Bei beiden Einlagensicherungssystemen handelt es sich dabei um eine Art Versicherungslösung, bei der die beteiligten Institute in einen gemeinsamen Topf einzahlen, aus dem dann eine einzelne, zahlungsunfähige Bank unterstützt bzw. gerettet werden kann. Um Betrug oder Missbrauch der Gelder in dem Einlagensicherungsfond zu verhindern, ist es, genau wie bei einer normalen Versicherungen auch, üblich, dass vor Auszahlung der Gelder genau geprüft wird, ob wirklich ein Insolvenzfall vorliegt. Dabei wird so schnell wie möglich von entsprechenden Fachleuten geprüft, ob der Insolvenzfall wirklich gerechtfertigt ist, und ob die Einlagensicherung angegriffen werden muss. Wie die Kunden in einem solchen Fall reagieren müssen, stellen wir im folgenden Abschnitt dar.
Jetzt zur ConsorsbankBank insolvent – Wie kommen die Bankkunden an ihre Einlagen?
Für die Kunden ist eine Bankinsolvenz natürlich höchst unerfreulich, wenngleich jedoch keine unmittelbare Gefahr für die Einlagen auf dem Konto droht. Allerdings ist es notwendig, dass die Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter der Bank geltend gemacht werden. Sofern der Kunde noch nicht aus Presse, Funk oder Fernsehen über die Bankinsolvenz erfahren hat, wird er spätestens durch ein Schreiben des Insolvenzverwalters über die Situation der Bank informiert. Die Kunden sind nun aufgefordert, alle Ansprüche, die gegen das entsprechende Institut bestehen, aufzulisten und geltend zu machen.
Neben Guthaben, die auf dem Girokonto liegen, kommen dabei auch Einlagen auf dem Tagesgeldkonto, sowie in Festgeldanlagen gebundene Guthaben in Frage. Auch Sparbriefe und auf Sparbüchern angelegte Gelder unterliegen der Einlagensicherung, und können im Falle einer Bankinsolvenz mit Aufsicht auf Erfolg zurück gefordert werden. Nicht durch die Einlagensicherung gedeckt sind dagegen Vermögensgegenstände, die in einem Depot einer Bank liegen, wie etwa Aktien, Anleihen oder auch Zertifikate. Jedoch sind auch diese Vermögenswerte im Falle einer Bankeninsolvenz nicht bedroht, da sie prinzipiell nicht dem Kapital der Bank zugerechnet werden, sondern rein rechtlich im Besitz der Depotinhaber verbleiben. Diese Vermögenswerte brauchen demzufolge also auch nicht geltend gemacht werden.
Die Prüfung auf Anspruch
Die Ansprüche, die durch die Kunden angezeigt werden, werden anschließend durch die Insolvenzverwaltung daraufhin geprüft, inwieweit überhaupt ein berechtigter Anspruch darauf besteht. Im Anschluss an diese Prüfung wird das Guthaben an die Kunden ausgezahlt. Um die entsprechenden Ansprüche geltend zu machen, haben die Kunden genau ein Jahr Zeit. Der Träger des gesetzlichen Einlagensicherungsfonds, die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ist dabei verpflichtet, die Ansprüche innerhalb von 20 Tagen zu klären, bzw. den Betrag, auf den ein Anspruch besteht, innerhalb dieser Frist auszuzahlen.
Für die Sicherung durch den gesetzlichen Einlagensicherungsfond gilt eine Höchstgrenze von prinzipiell 100.000 Euro pro Bankkunde, für Ansprüche, die darüber hinausgehen, kommt dann der freiwillige Einlagensicherungsfond auf. Dieser greift zwar prinzipiell auch bei deutlich höheren Summen, gilt aber im Vergleich mit dem gesetzlichen Einlagensicherungsfond als deutlich weniger leistungsfähig. Die Sicherungssumme, die durch den freiwilligen Einlagensicherungsfond gedeckt sind, orientiert sich am Eigenkapital der Bank und liegt derzeit bei durchschnittlich 190 Mio. Euro je Kunde. Allerdings ist es gerade bei Bankenpleiten größerer Banken eher unwahrscheinlich, dass alle Ansprüche über diesen Fond befriedigt werden können.
Jetzt zur ConsorsbankBank insolvent Fazit – Auch im Insolvenzfall bleiben die Einlagen gesichert
Grundsätzliche stellt die Insolvenz einer Bank ein normales wirtschaftliches Risiko dar, welches im Prinzip zu jeder Marktwirtschaft gehört. Da Banken jedoch über eine besondere gesellschaftliche bzw. wirtschaftliche Funktion verfügen, gibt es zum Schutz der Einlagen besondere Maßnahmen, die im Falle dessen, das eine Bank insolvent sein sollte, automatisch greifen. Der Hauptunterschied zu einer Insolvenz eines normalen Unternehmens besteht darin, dass zunächst der Betrieb nach Möglichkeit regulär weiter geführt wird, um etwa laufende Kredite nicht kündigen und Kreditnehmer zur vollständigen Rückzahlung zwingen zu müssen.
Zum anderen sind, anders als bei normalen Unternehmen, alle Forderungen gegenüber einem Kreditinstitut durch ein System der doppelten Einlagensicherung geschützt. Bevor die Mittel aus dieser Einlagensicherung jedoch angegriffen werden können, muss die Insolvenz durch die zuständige Bankenaufsicht festgestellt werden. Danach werden die Kunden darüber informiert und aufgefordert, alle Ansprüche gegenüber der Bank geltend zu machen. Während sie hierfür ein Jahr Zeit bekommen, sollte die Entschädigung spätestens 20 Tage nach Einreichung der Ansprüche erfolgt sein.
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